Unsere Hausordnung
Volksschule Münster
Hausordnung
- Gegenstände, die den Schulbetrieb stören oder eine Gefahr für den Besitzer oder auch für seine Mitschüler darstellen, dürfen nicht in den Unterricht mitgenommen werden. Bei Missachtung müssen diese Gegenstände von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Handys und Smart Watch der Schüler und Schülerinnen müssen während des Unterrichtes ausgeschaltet werden.
- Das Schulhaus mit seiner Einrichtung soll von allen respektvoll und schonend behandelt werden
- Am Morgen dürfen die Kinder um 7:25 Uhr in das Schulhaus. Zu dieser Zeit beginnt für die Lehrpersonen die Aufsichtspflicht.
- Um 7:40 Uhr beginnt der Unterricht. Das Schultor ist ab 13:00 Uhr geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen vergessene Dinge in der Schule abgeholt werden.
- Am Nachmittag werden die Schüler und Schülerinnen erst 5 Minuten vor Beginn des Unterrichtes in das Schulhaus eingelassen. (13:55 Uhr)
- Kinder dürfen, auch bei Unterricht außerhalb des Schulhauses, nicht vor Unterrichtsschluss entlassen werden.
- Aus dringenden Gründen ist die Entlassung vor dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Vorlage einer schriftlichen Mitteilung der Erziehungsberechtigten.
- Benachrichtigung über EduPage
- Persönliches Abholen des Kindes durch einen Erziehungsberechtigten.
- Telefonische Verständigung des Lehrers/der Lehrerin durch einen
Erziehungsberechtigten (Rückruf).
- Die Schüler und Schülerinnen werden nach dem Unterricht am Schultor entlassen.
- Schüler und Schülerinnen, von denen auf Grund ihres bisherigen Verhaltens eine Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit der Mitschüler zu erwarten ist, können von Schulveranstaltungen und von schulbezogenen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
- Die Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten ist uns ein großes Anliegen. Deshalb müssen umweltbelastende Materialien, die von zu Hause mitgebracht wurden, auch dort entsorgt werden.
- Die Erziehungsberechtigten haben die Schule im Falle einer Erkrankung des Kindes unverzüglich über EduPage oder Anruf in der Schule zu verständigen.
- Bei Erkrankung oder Verletzung von Schülern während der Unterrichtszeit und bei Nichterreichbarkeit der Erziehungsberechtigten wird die Rettung verständigt.
- Es ist gestattet mit Fahrrädern (nach bestandener Radfahrprüfung), und/oder Scootern (ab dem 8. Lebensjahr) zum Unterricht zu kommen. Das Abstellen solcher Fahrzeuge ist hinter der Schule in den dafür vorgesehenen Ständern erlaubt. Skateboards sind nicht erlaubt.
- § 43 des SCHUG (1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Hausordnung einzuhalten.
- Freistellungen vom Unterricht sind vom Gesetzgeber eindeutig geregelt und können „aus wichtigen Gründen“ (§45 Abs.4 SchUG) genehmigt werden. Verlängerungen von Ferienzeiten werden an der Volksschule Münster nicht genehmigt.
Diese Hausordnung wurde am 15.11.2022 im Schulforum besprochen und einstimmig beschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme. Die Vereinbarung gilt ausnahmslos für alle!